Ergänzende Anfrage der FDP vom 11.05.2026 zum Verkehrskonzept zur BUGA 2029 und Antwort des BG Benedikt Seeman vom 3. Juni 2026
Radweg entlang des Rheins: Eine Herausforderung für Fahrradfahrer und Fußgänger
Allgemeines Verkehrskonzept
Es wird darüber berichtet, dass auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme nun konkrete Maßnahmen durch die BUGA gGmbH erarbeitet werden. Es bestünde ein intensiver Austausch, „um die Planungen aufeinander abzustimmen und Synergien bestmöglich zu nutzen“. Es wird in der weiteren Antwort auf Abstimmungsrunden im Bereich Straßenverkehr und Sicherheit verwiesen, wo auch das Ordnungsamt eingebunden ist. Die gGmbH koordiniert zudem die Maßnahmen im Bereich ÖPNV und der Schifffahrt.
Frage 1:
Bis wann wird seitens Zweckverbandes Welterbe Oberes Mittelrheintal mit der Vorlage eines „umfassenden Mobilitätskonzepts“ gerechnet und welche „Planungen“ der VG Rhein-Nahe zur BUGA 2029 wurden bzw. werden in diesem Zusammenhang mit der gGmbH abgestimmt?
Lokales Verkehrskonzept
Die BUGA-Gäste sollen in die Parks möglichst gleichmäßig gelenkt werden. Kommunen wie Bacharach sollen möglichst über Parkplätze in St. Goar und Bingen mittels Shuttelbusse / ÖPNV erreichbar sein.
Abgesehen von diesen überregionalen Überlegungen wird vermittelt, dass die Verkehrsbewältigung der BUGA vor Ort wie in Bacharach Angelegenheit der Stadt ist und die VG im Bereich der investiven Maßnahmen unterstützt.
Frage 2:
Wird ein lokales Verkehrskonzept (Parken, Fahrräder etc.) für die Bewältigung der BUGA in Rhein-Nahe / Stadt Bacharach für erforderlich gehalten bzw. bereits erarbeitet. Welche Elemente sollte ein solches Konzept enthalten?
Fahrradweg Bingen-Bacharach
Die Ankündigung des LBM, den Radweg zwischen Bingen und Bacharach „in den kommenden Jahren“ Instand zu setzen, ist eine erfreuliche Nachricht. Für die Planungen zur BUGA 2029 wären konkretere Hinweise dennoch hilfreich:
Frage 3:
Wird der LBM über die Instandsetzung hinaus zusätzliche Sicherungs-/ Ausbaumaßnahmen einplanen, um im Bereich der Engstellen des Radweges der erhöhten Verkehrsbelastung während der BUGA mit z.B. Ausweichplätzen für Fahrradfahrer / Fußgänger Rechnung zu tragen?
Frage 4:
Wann ist mit dem Beginn und dem voraussichtlichen Abschluss der Baumaßnahmen zu rechnen?
Frage 5:
Wer soll die Kosten der Maßnahmen tragen und mit welchen Kosten wird gerechnet?
Frage 6:
In der Anfrage vom 01.04.2026 wurde unter Ziff. 2 gefragt, welche konkreten Maßnahmen aus Sicht der Verwaltung erforderlich sind, damit die BUGA 2029 im Bereich Rhein-Nahe und insbesondere in der Stadt Bacharach verkehrstechnisch erfolgreich umgesetzt werden kann?
Gibt es hierzu noch Ausführungen der Verwaltung?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Jörg Berres Rainer Kropp
Für die FDP Fraktion
Schreiben des BG Benedikt Seeman vom 3. Juni 2026
Sehr geehrter Herr Berres,
vielen Dank für Ihre Folgeanfrage betreffend dem Verkehrs- und Mobilitätskonzept zur BUGA. Gerne gebe ich Ihnen nach Rücksprache mit den zuständigen planungsverantwortlichen Stellen eine Rückmeldung zum derzeitigen Sachstand.
Konkret handelt es sich im Folgenden um die Beantwortung der folgenden 5 Fragen vom 11. Mai 2026:
Frage 1:
Bis wann wird seitens Zweckverbandes Welterbe Oberes Mittelrheintal mit der Vorlage eines „umfassenden Mobilitätskonzepts“ gerechnet und welche „Planungen“ der VG Rhein-Nahe zur BUGA 2029 wurden bzw. werden in diesem Zusammenhang mit der gGmbH abgestimmt?
Ein Datum über die Fertigstellung des Konzepts wurde der Verbandsgemeinde von Seiten des Zweckverbands noch nicht mitgeteilt. Ende Juli 2025 fand das Auftaktgespräch zwischen Zweckverband und dem Planungsbüro statt. Die Projektlaufzeit endet laut Förderung im Juli 2026.
Die Planungen die bereits angesprochen wurden und bestenfalls auch in die Umsetzung gehen sind
o Fahrradverleihsystem
o Öffentlicher Personennahverkehr
o Parkplatzsituation außerhalb Bacharachs
Hierzu wird die Abstimmung zu diesen Themen jedoch überwiegend mit dem Zweckverband erfolgen, da die BUGA-Gesellschaft in Bacharach aufgrund der fehlenden Eintrittspflicht weniger Planungsleistungen übernimmt.
Frage 2:
Wird ein lokales Verkehrskonzept (Parken, Fahrräder etc.) für die Bewältigung der BUGA in Rhein-Nahe / Stadt Bacharach für erforderlich gehalten bzw. bereits erarbeitet. Welche Elemente sollte ein solches Konzept enthalten?
Ja, ein lokales Verkehrskonzept wird für erforderlich gehalten. Im Zuge der Erstellung des Gesamtkonzepts durch den Zweckverband werden auch Fragen der Verkehrslenkung, des Parkens sowie der Fahrrad- und ÖPNV-Anbindung berücksichtigt. Ziel ist es, die erwarteten Besucherströme geordnet, nachhaltig und möglichst belastungsarm für die Bürgerinnen und Bürger zu bewältigen. Dazu gehören unter anderem Park-and-Ride-Lösungen, Fahrradabstellmöglichkeiten, Verkehrsführung sowie die Abstimmung mit dem öffentlichen Nahverkehr. Dies alles sind Punkte und Themenfelder, die sich zwischen dem Konzept des Zweckverbands sowie den Ideen der BUGA-Gesellschaft überschneiden.
Die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe wird hierzu auch selbst mit ihren Nachbarkommunen (vor allem der Stadt Bingen) im Dialog sein. Bereits der aktuell anstehende Ausbau von E-Carsharing-Angeboten in der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe und der Stadt Bingen ist eng abgestimmt gewesen.
Frage 3:
Wird der IBM über die Instandsetzung hinaus zusätzliche Sicherungs-/ Ausbaumaßnahmen einplanen, um im Bereich der Engstellen des Radweges der erhöhten Verkehrsbelastung während der BUGA mit z.B. Ausweichplätzen für Fahrradfahrer / Fußgänger Rechnung zu tragen?
So konkret wurde dies von Seiten des Landesbetrieb Mobilität bisher noch nicht dargelegt. Allerdings wird versucht, in Abstimmung mit dem Bund, den vorhandenen Rheinradweg zu verbreitern, sofern dies naturschutz- und wasserrechtlich tragbar ist. Es ist insbesondere von der Mitwirkung der Genehmigungsbehörden (Stichwort: Retentionsraum Rhein) abhängig, ob dort die Genehmigung zu einer Verbreiterung erteilt wird.
Frage 4:
Wann ist mit dem Beginn und dem voraussichtlichen Abschluss der Baumaßnahmen zu rechnen?
Auch das hängt maßgeblich von den benötigten Genehmigung und der Abstimmung mit der SGD-Süd ab. Der Abschnitt zwischen Bingerbrück und Trechtingshausen dient dem Landesbetrieb Mobilität hier als „Versuchsstrecke“, um die Abläufe und benötigten. Die Vorplanung für den ersten Abschnitt zwischen Bingerbrück und Trechtingshausen ist abgeschlossen; die Detailplanung soll bis zum Sommer vorliegen und anschließend mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt werden. Maßgeblich für den weiteren Ausbau des Rheinradwegs zwischen Bingerbrück und Trechtingshausen ist insbesondere die Einschätzung der SGD Süd hinsichtlich der Auswirkungen auf den Retentionsraum Rhein. Davon hängt ab, ob das Baurecht über ein verkürztes vereinfachtes Verfahren erlangt werden kann oder ein Planfeststellungsverfahren erforderlich wird. Nach Abschluss der Detailplanung soll die VG eingebunden werden.
Frage 5:
Wer soll die Kosten der Maßnahmen tragen und mit welchen Kosten wird gerechnet?
Eine Kostenschätzung seitens des Landesbetriebs Mobilität liegt derzeit noch nicht vor. Nach aktuellem Stand sollten die Kosten in dem Bereich, der vertraglich auch vom Landesbetrieb genutzt wird, grundsätzlich von diesem getragen werden.
Die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe beabsichtigt unabhängig davon einen Teil des ihr zugewiesenen Sondervermögens für die hiesige Radwegeinfrastruktur zu werden.
Mit freundlichen Grüßen
Benedikt Seemann