Inhalt:
Was ist zu tun!
Hintergründe für die Erhöhung der Abwasserentgelte in Stichworten aus Sicht der FDP
Was muss man bei den Gebühren und Entgelten beachten? Was ist zu tun!
Waldalgesheim 3.8.2011: Die neuen Abwassergebühren und Entgelte führten aus verschiedenen Gründen bei vielen Bürgerinnen und Bürgern zur Verärgerung. Sie wurden von der Verwaltung mit einem Bescheid vom März 2011 auch rückwirkend für das Jahr 2010 erhoben. So kommt es im Jahre 2011 durch die neue Entgeltstruktur zu einer doppelten Belastung. Die für einen Normhaushalt durchschnittliche Zusatzbelastung wurde von der Verwaltung mit jährlich rd. 89 Euro angegeben. Ferner wurden verbrauchsunabhängige Entgelte eingeführt bzw. erhöht, die vor allem bei größeren unbebauten Grundstücken mit Kanalanschluss zu einer deutlichen Zusatzbelastung führen. Die Hintergründe und Erläuterungen zur Erhöhung der Gebühren und Entgelte seitens der Verwaltung waren wenig transparent und verständlich. Aus diesem Grund wird sich die FDP Rhein-Nahe für Sie einsetzen:
1. Die FDP Rhein-Nahe setzt sich im VG-Rat umgehend für eine Überprüfung der neuen Abwasserentgelte ein. Diese Entgeltstruktur gilt es auf ihre Angemessenheit und Ausgewogenheit zu prüfen, damit Härten vermieden werden. Der Verbrauch von Wasser sollte einen größeren Einfluss auf die Gesamtkostenhöhe haben. Bei der Festsetzung der Gebühren und Entgelte ist auch das Ziel kostendeckender Einnahmen sicherzustellen.
2. Die FDP Rhein-Nahe wird die Verwaltung auffordern, den Bürgerinnen und Bürgern die Gründe für eine Erhöhung der Abwasserentgelte u. a. anhand der Einnahmen- und Kostenstruktur des Abwasserwerkes transparent und verständlich zu erläutern. Ferner soll die Verwaltung auf mögliche Überkapazitäten in der Abwasserentsorgung eingehen; Stichwort Abwasserwerk Bacharach
3. Die FDP Rhein-Nahe wird sich dafür einsetzen, dass das Abwasserwerk Bacharach durch den Anschluss weiterer Nutzer besser ausgelastet wird und dadurch die Belastung für den einzelnen Bürger gerechter wird. Hinsichtlich der Betriebsführung soll eine Zusammenarbeit mit einem benachbarten Zweckverband erneut geprüft werden.
Hintergründe für die Erhöhung der Abwasserentgelte in Stichworten aus Sicht der FDP
· Die Gebühren und Entgelte wurde seit mehr als 10 Jahren nicht mehr angepasst. Durch die allgemeinen Kostensteigerungen sind in dieser Zeit im Abwassereigenbetrieb Verluste angefallen, in den Jahren 2000 bis 2009 insgesamt - 1,86 Mio. Euro; Jahr 2008: - 266 t€, 2009: -228 t€;
· Die Jahresverluste werden aus Rücklagen finanziert und reduzieren jährlich das Eigenkapital, das derzeit 8,0 Mio. € beträgt, davon 3 Mio. € Rücklagen.
· Die Summe der Schulden beträgt rd. 22,3 Mio. Euro.
· Der Betrieb hat jährlich Aufwendungen i.H.v. rd. 3 Mio. €. Hierzu zählen u.a. Abschreibungen auf Anlagen 1,7 Mio. € (61%), Betriebskostenumlagen 13%, Verwaltungskosten 7% sowie Personalaufwendungen mit rund 6%. D. h. die hohen Kosten entstehen vor allem durch die umfangreichen Kanalanlagen und sind zum einem großen Teil Fixkosten.
· Das Anlagevermögen Abwasserwerk Rhein-Nahe beträgt 36 Mio. €, davon u.a. 26,5 Mio. € Abwassersammelanlagen wie Ortssammler (74%), 3,9 Mio. € Anteile an den Zweckverbänden Bingen-Büdesheim und Guldenbachtal (11%), 2 Mio. € Abwasserbehandlungsanlagen (6%) etc.; auch durch die ungünstige Topografie der VG Rhein-Nahe sind höhere Investitionen in die Abwassereinrichtungen erforderlich als in anderen VG´s. Diese Investitionen verursachen jährliche Abschreibungen (1,7 Mio. €).
· Ferner gibt es rückläufige Abwassermengen (2009: Plan: 640.000 m³; Ist 2009: 599.300 m³) durch das Sparen von Wasser und sinkende Einwohnerzahlen. Die Folge: die Einnahmen schrumpfen, aber die Fixkosten bleiben bzw. steigen noch.
· Ferner sollen bisher unbebaute, aber an den Abwasserkanal angeschlossene Grundstücke stärker belastet werden, da diese Anschlüsse mit Mitteln der Gemeinschaft hergerichtet worden sind und für eine Bebauung grundsätzlich genutzt werden sollen. (vgl. weiter unten: Anschluss ohne Einmalentgelt)
Fazit: Die verbrauchsunabhängigen Einnahmen müssen wg. hoher Fixkosten steigen.
Was muss man bei den Gebühren und Entgelten beachten?
Die Entgelte und Gebühren können zwischen den Verbandsgemeinden kaum verglichen werden, da einige Verbandsgemeinden beim erstmaligen Anschluss einen einmaligen Kanalanschlussbeitrag erheben und andere nicht. In der VG Rhein-Nahe wird ein solcher Beitrag nicht erhoben. Das spart beim Bauen Geld, führt aber zu höheren, dauerhaften Entgelten und Gebühren, da jeder Anschluss bezahlt werden muss. Bei einem normalen Hausanschluss muss man je nach Verbandsgemeinde mit Kosten i.H.v. rd. 5.000 Euro rechnen.
Bisher betrug die verbrauchsabhängige Schmutzwassergebühr 2,50 € je m³ und der wiederkehrender Beitrag für Niederschlagswasseranteil (Grundstück/Bebauung) 0,56 € je m².
Ab 1.1.2010 wurde die verbrauchsabhängige Schmutzwassergebühr auf 2,31 € je m³ reduziert und der wiederkehrender Beitrag für Niederschlagswasseranteil (Grundstück/Bebauung) auf 0,60 € je m² abgehoben. Neu eingeführt wurde der wiederkehrende Beitrag Schmutzwasser mit 0,14 € je m².
Am Beispiel eines Einfamilienhauses in Waldalgesheim kostete das jährliche Abwasserentgelt bis 2009 rd. 500 Euro, ab 2010 beträgt dies 588 Euro. Das gleiche Haus in Sprendlingen-Gensingen käme auf rd. 360 € jährlich, eine Einsparung von rd. 230 Euro. In der Nachbargemeinde wird aber ein einmaliger Kanalanschlussbeitrag erhoben; Kosten in diesem Fall rd. 5.200 Euro.
In der VG Rhein-Nahe wird dieser Einmalbeitrag zugunsten des Bauherren vorfinanziert, d.h. bei 5200 Euro Einmalentgelt finanziert die VG Rhein-Nahe den Hausanschluss (ohne Zinsen und Zinseszinsen) rd. 22 Jahre, bei 3% Zinsen schon fast 40 Jahre vor.
Fazit:
Beim Vergleich der Entgelte und Gebühren ist zu beachten, ob die VG beim erstmaligen Anschluss ein Einmalentgelte erhebt oder nicht. Für die Bürgerinnen und Bürger wird das Bauen in der VG Rhein-Nahe erleichtert.
Prüfung der neuen Entgeltstruktur ist dennoch erforderlich:
Bisher betrug bei einem normalen Einfamilienhaus der verbrauchsabhängige Kostenanteil rund 74%, künftig nur noch rund 58%. Dafür beträgt nun der fixe Schmutzwasseranteil (Grundlage: Fläche und Geschosse) 18% und der Niederschlagswasseranteil (Grundstück/Bebauung) 24% (bisher 26%).
Hier muss überprüft werden, ob das Verhältnis zwischen dem verbrauchsabhängigen Kostenanteil und der an der Fläche orientierte Fixkostenanteil ausgewogen ist.














