Der Verbandsgemeinderat hat wie folgt einstimmig beschlossen:
1. Der Verbandsgemeinderat bedankt sich bei der interfraktionellen „Arbeitsgruppe Kommunalreform“ für die bisherigen Arbeiten. Mit Vorlage der Eckpunkte der Kommunal- und Verwaltungsreform im Februar dieses Jahres ergeben sich konkrete Anforderungen, die im Zusammenhang mit den Hintergründen dieser Reform in einem Ausschuss vertieft behandelt werden müssen.
2. Der Verbandsgemeinderat setzt zu diesem Zweck bis zunächst Ende 2013 den „Ausschuss Kommunalreform und Zukunftsfragen“ ein.
3. Aufgabe des Ausschusses ist es, tragfähige Zukunftslösungen für Kooperationen zu erarbeiten und zu prüfen. Hierbei gilt es die Hintergründe der Reform, u. a. die demografische Entwicklung, die kommunalen Finanzen und die langfristige Sicherstellung einer bürgernahen und leistungsfähigen Verwaltung zu berücksichtigen. Die Reformbedarfe angrenzender Verbandgemeindeverwaltungen sind in die Vorschläge und Prüfungen einzubeziehen.
4. Über die Arbeiten des Ausschuss ist im Rat regelmäßig zu berichten.
Begründung:
Der Minister des Innern und für Sport hat der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe am 27. Februar 2009 die Eckpunkte der Kommunal- und Verwaltungsreform zugeleitet. Hiernach sollen die in einer Stadt residierenden Verwaltungen Rhein-Nahe und Bingen möglichst umfassend kooperieren, eine Aufforderungen, die sich an beide Verwaltungen richtet. Die Landesregierung will solche Kooperationen mit finanziellen Anreizen fördern. Sofern vor allem die staatlichen Auftragsangelegenheiten der Verwaltungen bis 2012 nicht gemeinsam wahrgenommen werden, beabsichtigt die Landesregierung, diese gesetzlich zu regeln.
Vor diesem Hintergrund besteht ein Handlungsdruck, dem sich ein Ausschuss mit der Erarbeitung und Prüfung konkreter Vorschläge widmen soll. Hierbei gilt es für die Gemeinden der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe, langfristig tragfähige, finanzierbare und bürgernahe Verwaltungsdienstleistungen sicherzustellen. Zukunftsfähige Lösungen im Zusammenhang mit der Kommunalreform müssen auch die demografische Entwicklung in unseren Kommunen, die Lage der kommunale Finanzen und die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinden berücksichtigen. Deshalb hat sich der Ausschuss auch mit diesen längerfristigen Struktur- und Zukunftsfragen zu beschäftigen. Dies erfordert ferner die Berücksichtigung der Reformbedarfe und Konsequenzen in den angrenzenden Verbandsgemeinden, die vor einer vergleichbaren Aufgabenstellung stehen.
Der Ausschuss erfordert die verstärkte Einbringung seiner Mitglieder in die genannten Aufgabenbereiche, um in der verfügbaren Zeit konkrete Vorschläge erarbeiten zu können. Dies sollte bei der Größe und Besetzung des Ausschusses beachtet werden.














