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Interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Bingen konkret prüfen

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Waldalgesheim 18.08.2011

Antrag der Freien Demokratischen Partei für die Sitzung des Verbandsgemeinderates am 31.08.2011

Interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Bingen konkret prüfen
(Im Rat mit Ergänzung beschlossen)

Der Verbandsgemeinderat möge wie folgt beschließen:

Der Verbandsgemeinderat spricht sich dafür aus, die Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Bingen im Rahmen eines gemeinsamen Gutachtens konkret zu prüfen. Dieses sollte bis spätestens Frühjahr 2012 vorgelegt werden.

Der Bürgermeister wird beauftragt, zur Konkretisierung dieses Vorschlages und des weiteren Vorgehens zur Planung und Umsetzung einer interkommunalen Zusammenarbeit einen Gesprächstermin mit der Oberbürgermeisterin der Stadt Bingen zu vereinbaren. An diesem Gespräch sollte seitens des Verbandsgemeinderates mindestens ein Vertreter/-in jeder Fraktion teilnehmen.

Begründung:

Nach dem ersten Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform vom 28. September 2010 wird „zur Verbesserung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerledigung eine Erweiterung der gemeinsamen Wahrnehmung von Aufgaben und der gemeinsamen Unterhaltung öffentlicher Einrichtungen durch öffentliche und private Stellen angestrebt; dies gilt insbesondere für eine Zusammenarbeit kommunaler Gebietskörperschaften, die ihren Sitz in derselben Gemeinde haben.“ Nach einer Mitteilung des Ministeriums des Innern und für Sport aus 2010 sind die Stadt Bingen und die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe zur interkommunalen Zusammenarbeit aufgefordert. Hierbei führt diese aus: „Die Landesregierung strebt für Auftragsangelegenheiten (staatliche Auftragsangelegenheiten), die bis 2012 nicht auf freiwilliger Basis gemeinsam erledigt werden, eine überörtliche Zuständigkeit durch gesetzliche Regelung an.“ In Betracht kommen seitens der Landesregierung beispielsweise Bürgerbüros, ordnungsrechtliche Aufgaben, Verwaltungsvollstreckungsaufgaben, Vergabestellen für Auftragsvergaben etc.

Die bisherigen Bemühungen um eine interkommunale Zusammenarbeit zwischen der Stadt Bingen und der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe müssen mit externer Expertise fachkundig konkretisiert werden. Hierzu sollte gemeinsam mit der Stadt Bingen ein qualifiziertes Wirtschaftsprüfungsunternehmen beauftragt werden, dass die staatlichen Auftragsangelegenheiten mit Blick auf eine gemeinsame wirtschaftliche und kostengünstigere Aufgabenerledigung prüft und Vorschläge erarbeitet. Da beide Gebietskörperschaften eine deutliche über dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Kommunen liegende Verschuldung verzeichnen, dürfte dies im beiderseitigen Interesse sein.

Kredit für Investitionen 2009:

Bingen: 1.673 € je Einw.; Landesdurchschnitt: 856 € je Einw.

Rhein-Nahe: 398 € je Einw.; Landesdurchschnitt: 296 € je Einw.

Kredite Eigenbetriebe 2009:

Bingen: 896 € je Einw.; Landesdurchschnitt: 507 € je Einw.

Rhein-Nahe: 1.449 € je Einw.; Landesdurchschnitt: 1.209 € je Einw.

Beim Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur sollte für ein solches „Mustergutachten“ für die interkommunale Zusammenarbeit zweier großer Gebietskörperschaften eine Förderung beantragt werden.

Zur Abstimmung und Präzisierung des weiteren Vorgehens schlagen wir zeitnah Gespräche mit der Stadt Bingen vor, da nur ein gemeinsames Bemühen zielführend ist.

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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 14. Oktober 2011 um 09:13 Uhr  

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